Klage zur Urheberrechtsverletzung
Das Dekanat hatte mit einer Klage zur Urheberrechtsverletzung zu tun. Es gibt Kanzleien, die sich darauf spezialisieren, Homepages von Institutionen auf nicht gekennzeichnete Fotos zu durchsuchen.

Im Fall des Dekanats ist eine Kanzlei auf einen Newsletter von 2015(!) aus dem Archiv gestoßen, der im PDF-Format noch zugänglich war. Neben unerfreulicher Korrespondenz ist auch eine 4-stellige Geldstrafe fällig.
Dass wir bei Fotos, die wir veröffentlichen, immer die Urheberschaft angeben müssen, darin sind wir inzwischen geübt. Auch bei diesem Foto, das die Kanzlei gefunden hat, war der Urheber ursprünglich mitgenannt und so gespeichert. Vermutlich ist die Urhebernennung dann beim Umwandeln ins PDF verschwunden.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei den Kanzleien auf Fotos der Quelle Pixelio. Anders als z.B. bei Fotos der Bildsammlung Pixabay musste man bei Pixelio-Fotos immer den Urheber nennen.
Zur Kennzeichnung per „Mouseover“ noch ein Hinweis aus dem EOK von Frau Schilling: „Dieses ist laut Rechtsprechung nicht als wirksame Urhebernennung zugelassen. Das liegt daran, dass bspw. bei der Darstellung einer Website auf dem Handy diese Funktion nicht sichtbar werden kann, jedoch für jeden, der sich eine Website oder ähnliches ansieht, die Urhebernennung erkennbar sein muss.“
Deshalb die dringende Bitte: Durchforsten Sie Ihre Online-Archive und nehmen Sie alte Newsletter, Gemeindebriefe und andere Veröffentlichungen eventuell ganz aus dem Netz. Diese können zur Archivierung lokal in den Pfarrämtern gespeichert werden.
Geben Sie diese Information bitte auch an Ihre Öffentlichkeitsbeauftragten in den Gemeinden weiter.
Vielen Dank!

